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Kosten und Gebühren einer Scheidung


Bei einer Scheidung entstehen:


Anwaltsgebühren gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

• Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG)

 

Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier...

 

Die gesamten Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach den sog. Gegenstandswerten für die Scheidung als solche und nach den sog. Scheidungsfolgesachen.

 

Scheidungsfolgesachen sind Familiensachen, die automatisch mit dem Scheidungsverfahren in Verbindung stehen (Versorgungsausgleich) oder die auf Antrag einer Partei damit in Verbindung stehen können. Im letzteren Fall handelt es sich um sogenannte gewillkürte Folgesachen (dazu gehören die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts, der Unterhalt, der Zugewinnausgleich sowie die Hausratsauseinandersetzung), die zusammen in einem Verfahren geltend gemacht werden können (Scheidungsverbundverfahren).


Je geringer der Streit- bzw. Gegenstandswert des Scheidungsverbundverfahrens ist, desto geringer sind die Kosten.

 

Bedenken Sie: Prozesskostenhilfe wird i.d.R. dann gewährt, wenn ein Scheidungsverbundverfahren durchgeführt wird.

 


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