Geschiedenenunterhalt
Grundsatz: Der Gesetzgeber geht von dem Grundsatz aus, dass jeder der geschiedenen Eheleute für sein Einkommen selbst zu sorgen hat. Daneben steht allerdings der Grundsatz der wirtschaftlichen Mitverantwortung der Ehegatten, der die Scheidung überdauert. Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er Anspruch auf Geschiedenenunterhalt.
Hier erfahren Sie alles zum Thema Geschiedenenunterhalt:
Was ist Geschiedenenunterhalt? - Voraussetzungen für den Geschiedenenunterhalt - Was muss ich tun, um Geschiedenenunterhalt zugesprochen zu bekommen? - Muss ich meine Einkommensverhältnisse offen legen? - Muss ein unterhaltsberechtigter Ehepartner sich nach der Scheidung Arbeit suchen? - Wegfall des Unterhaltsanspruches
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