Der Hausrat - ein komplexes Thema
Mit der Trennung stellt sich die Frage, wie der Hausrat zwischen den Noch-Ehepartnern aufgeteilt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der beiden Partner auszieht. Spätestens bei den Überlegungen zur fairen Aufteilung des Hausrats stellt man fest, wie komplex dieses Thema ist und wieviele Dinge unter diese Rubrik fallen - oder hätten Sie gedacht, dass sogar Ihr Meerschweinchen zum Hausrat gezählt wird und somit zum Gegenstand einer erbitterten Diskussion um das spätere Sorgerecht werden kann? Was nun alles zum Hausrat gehört, erfahren Sie hier...
Wichtig ist: Bereits in der Trennungsphase und möglichst noch vor Auszug eines Ehepartners sollte die Aufteilung des Hausrats abgeschlossen sein.
Es gibt zwei Wege, den Hausrat aufzuteilen:
Die einvernehmliche Regelung: Sie fertigen eine Liste aller Haushaltsgegenstände an und vermerken darauf, was welchem Partner zugesprochen wird. Dabei handelt es sich um die kostengünstigere Variante, nämlich die einvernehmliche vorgerichtliche Hausratsauseinandersetzung. Mehr dazu hier...
Streitfall: Wenn Sie sich nicht über die Verteilung des Hausrats einigen können, nimmt Ihnen der Richter diese Entscheidung - also die endgültige Hausratsaufteilung - im Rahmen des Gerichtsprozesses ab. Versteht sich, dass diese Variante wesentlich kostspieliger ist, da sie für das Gericht mehr Arbeit bedeutet. Weitere Infos finden Sie hier...
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