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Modifizierte Zugewinngemeinschaft

 

 

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft - Die Alternative zur Gütertrennung

 

Per Vertrag können Paare eine modifizierte Zugewinngemeinschaft gründen.

 


Die Vorteile einer modifizierten Zugewinngemeinschaft

 

 • Im Todesfall gilt die Gütertrennung nicht. 

 • Nach der Scheidung darf jeder sein Vermögen behalten. 


Daraus folgt, dass dem Überlebenden unabhängig von der Zahl der Kinder die Hälfte des Erbes zusteht.

 

Wäre Gütertrennung vereinbart, stünde er auf einer Stufe mit den Kindern; er müsste mit zwei Kindern teilen und es gäbe dann nur ein Drittel des Erbes.

 

 


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